Eckpunkte
Nachfolgend werden wichtige Fragen kurz beantwortet.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Städtischen Internetseite.
Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen im Starke Veedel Büro zur Verfügung!
Wer kann Anträge stellen?
Anträge können alle juristischen Personen stellen, die ein Projekt im Sozialraum realisieren wollen.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Projekte, die im Sozialraum dazu beitragen
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die bürgerschaftliche Beteiligung zu stärken.
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die Gemeinschaft beziehungsweise die Nachbarschaft zu beleben.
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Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit der Bewohnerschaft zu motivieren.
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das Images und die Identifikation mit dem Veedel zu verbessern.
Wichtig: die Projekte dürfen nicht vor der Bewilligung des Antrags durch die Bezirksvertretung starten!
Kosten die gefördert werden:
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Sach- und Materialkosten
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Honorarkosten
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Aufwandsentschädigung für Ehrenamtler und Antragsstellende
Kosten, die nicht gefördert werden können:
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Laufende Personalkosten
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Laufende Betriebskosten
Ablauf und Fristen
Die Antragsrunden richten sich nach den Sitzungstermine der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), die über die Anträge entscheidet.

Antragsfristen 2020
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Frist: 14.02.2020
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Frist: 31.03.2020
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Frist: 15.05.2020
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Frist: 30.06.2020
Der Teufel steckt oft im Detail- nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig von uns beraten zu lassen.
Wir unterstützen Sie von der Ideenfindung, über die Antragsstellung, bei der Umsetzung und der Abrechnung!
Schauen Sie auch mal über die Checkliste- dort ist der Ablauf nochmal kompakt für Sie zusammengestellt.